Folgende Voraussetzungen müssen  für die Aufnahme in die Jugendwohnungen erfüllt sein:

  • Die Jugendlichen sind bereit, sich auf eine regelmässige Begleitung einzulassen und Entwicklungsschritte in Richtung Selbständigkeit zu unternehmen.
  • Die Jugendlichen sind bereit und fähig, mit anderen jungen Menschen zusammenzuleben und sich auseinanderzusetzen (Ausnahme: Einzelwohnen).
  • Die Jugendlichen verfügen über genügend Selbständigkeit, mit den Freiräumen umgehen zu können und sind bereit die notwendige Eigenverantwortung zu übernehmen.
  • Die Jugendlichen verfügen über eine Tagesstruktur (Ausbildung, Arbeit etc.).
  • Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gegeben.
  • Eine Kostengutsprache für den Aufenthalt liegt vor.

Für eine Aufnahme in das Einzelwohnen sind eine hohe Selbständigkeit und Eigenverantwortung nötig. Das Einzelwohnen bietet eine Alternative für Jugendliche, für die ein Aufenthalt in einer Wohngemeinschaft nicht bedarfsgerecht oder unmöglich ist.